Tischtennis-Kreisverband Stade e.V.

Regeln für die Kreispokalspiele

Stand: Juni 2011

Regeln Kreispokalspiele                                                                         

   Diese Kreispokalregeln gelten für die Damen, Herren und Jugend.

1.   Die Kreispokalspiele sind konsequent durchzuführen.

2.   Die Post (Auslosung usw.) erhält der TT-Obmann des jeweiligen Vereins. Dieser hat diese sofort an den / die
      zuständigen Mannschaftsführer weiterzuleiten.

3.  Gespielt wird  im KO-System (z.B. 64er Feld evtl. mit Vorspiele), mit 3er Mannschaften  nach dem
      Swaytling-Cup-System (ohne Doppel).
-    Jede Runde wird neu ausgelost.
-    Zum Einsatz kommen dürfen alle Spieler, die für den  laufenden Meisterschaftsbetrieb des Vereins spielberechtigt sind.
-     Jeder Spieler darf nur in der Pokalmannschaft eingesetzt werden, in der er im Punktspielbetrieb gemeldet ist.
-     Es braucht nicht in der spielstärkemäßigen Reihenfolge aufgestellt zu werden.
-     Bei 6er-Mannschaften (Punktspielbetrieb) darf nicht mit Ersatz aus unteren Mannschaften  gespielt werden.
-     Bei 4er-Mannschaften (Punktspielbetrieb) darf mit Ersatz aus unteren Mannschaften gespielt werden.

4. a)  Sperrvermerke aus dem Punktspielbetrieb gelten für die Pokalspiele nicht.

    b)  Ein Spieler einer Punktspielmannschaft, der in der lfd. Saison (Hin- bzw. Rückrunde) die Startberechtigung für eine
          bestimmte Pokalmannschaft besessen hat, verliert diese nicht dadurch, daß er die Einsatzberechtigung für die
         Punktspielmannschaft verliert (z.B. durch Festspielen, fünfmaliges Fehlen, etc.)

    c)  Jugendliche und Schüler, die im Punktspielbetrieb der jeweiligen Spielzeit mit einer Jugendfreigabe nach WO E 4.1
          als Stammspieler einer Damen bzw. Herrenmannschaft gemeldet waren, sind in den Pokal- / Plakettenspielen bei
         den Damen bzw. Herren spielberechtigt.

    d)  Jugendersatzspieler nach WO E 4.2  einer Damen bzw. Herrenmannschaft sind dagegen nicht spielberechtigt.

    e)  Das Zurückziehen einer Punktspielmannschaft hat keinerlei Auswirkungen auf die Pokalmeisterschaften.

    f)  Für die Beachtung der Startberechtigung beim Einsatz der Spieler sind die Vereine selbst verantwortlich.

    g)  Die Mannschaftsaufstellung der Hinrunde ist gültig bis zum 31. 12.
         Die Mannschaftsaufstellung der Rückrunde ist gültig ab dem 01. 01.


5. a)  Zu Beginn der jeweiligen Runde, hat der Heimverein dem Gastverein innerhalb von  zwei Wochen drei Termine
         vorzuschlagen. Kommt der Heimverein dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Spielbegegnung verloren und zahlt
         eine Ordnungsgebühr in Höhe von € 7,00.
         Sollten von diesen 3 Terminen bereits mindestens 2 Termine, was der Gastverein sofort mitzuteilen hat, durch
         Punktspiele der Meisterschaftsrunde belegt sein, so sind dem Gastverein sofort 2 neue Termine zu nennen. 
         Sollte dann noch immer kein Termin zustande gekommen sein, so hat der Heimverein die spielleitende Stelle zu
         informieren, die dann einen Termin festsetzt.

    b)  Der Heimverein ist verantwortlich für die Einhaltung der Spieltermine. 
         Heimrecht hat in der ersten Runde die untere Klasse und in den folgenden Runden, die zuerst gezogene Mannschaft bei
         der Auslosung.

   c)  Sollte es wider Erwarten zu keiner Spielbegegnung kommen, so hat die spielleitende Stelle zu prüfen, wer dieses
        verschuldet hat.
        Sie entscheidet dann, wer in die nächste Runde kommt. 
        Die Anrufung des Sportgerichts ist wegen des begrenzten zeitlichen Rahmens nicht möglich.

   d)  Der Endspielsieger bei den Herren wird durch Halbfinale / Finale ermittelt.
        Die Damen spielen bis zum Halbfinale durch. Das Endspiel der Damen wird gemeinsam mit den Herren gespielt.

 

   e)  Ein Tag nach dem letzten Endtermin einer Spielrunde, müssen alle Spielergebnisse der Herren bei der spielleitenden
        Stelle vorliegen. Versäumt das ein Verein der Heimrecht hat, wird er aus der Pokalrunde gestrichen und zahlt eine
        Ordnungsgebühr von € 7,00

6.   Mannschaften, die zu einem Spiel nicht angetreten sind, zahlen eine Ordnungsgebühr von 7,00 €.

7.   Punktvorgabe der Damen und Herren für tiefer spielende Mannschaften:

-    Punktvorgabe max 5 Punkte  (je höhere Klasse 1 Punkt)
-    Zwischen der 4. Kreisklasse N/S und der 4. Kreisklasse Vierermannsch. gibt es keine Punktvorgabe.


8.   Das Spielergebnis ist innerhalb von 5 Tagen an die spielleitende Stelle zu schicken.

Damen:
                                                               Herren:

Ingrid Brunsen                                                    Andreas Schröder
Wiesengrund 6                                                    Moorende 25
21698 Bargstedt                                                21635 Jork
Tel.: 04164 - 2273                                             Tel.: 04162 - 6538 p
Fax: 04164 - 8449                                             Fax: 04162 - 9762 d

e-mail:  ingrid.brunsen@t-online.de               e-mail: aschroederjork@aol.com

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